Urteil
01.07.2008
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Formularmäßige Verlängerung einer Fitneßstudiovertrages um sechs Monate unwirksam
Eine formularmäßige Vertragsverlängerung um sechs Monate in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Fitneßstudios ist regelmäßig – unabhängig von der vereinbarten Erstlaufzeit – unangemessen lang und deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
Oberlandesgericht Düsseldorf; Urteil vom 13.7.1995; Az.: 6 U 115/94