Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Formularmäßige Verlängerung einer Fitneßstudiovertrages um sechs Monate unwirksam

Formularmäßige Verlängerung einer Fitneßstudiovertrages um sechs Monate unwirksam

Eine formularmäßige Vertragsverlängerung um sechs Monate in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Fitneßstudios ist regelmäßig – unabhängig von der vereinbarten Erstlaufzeit – unangemessen lang und deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.

Oberlandesgericht Düsseldorf; Urteil vom 13.7.1995; Az.: 6 U 115/94

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