Urteil
01.07.2008
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Keinesfalls Werbungskosten: Aufwendungen für Erwerb von Deutschkenntnissen
Ein in Deutschland lebender Ausländer kann die Kosten eines deutschen Sprachkurses auch dann nicht als Werbungskosten abziehen, wenn für den angestrebten Ausbildungsplatz ausreichende Deutschkenntnisse förderlich sind.
Urteil des BFH vom 15.03.2007
VI R 14/04
Betriebs-Berater 2007, 1606