Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keinesfalls Werbungskosten: Aufwendungen für Erwerb von Deutschkenntnissen

Keinesfalls Werbungskosten: Aufwendungen für Erwerb von Deutschkenntnissen

Ein in Deutschland lebender Ausländer kann die Kosten eines deutschen Sprachkurses auch dann nicht als Werbungskosten abziehen, wenn für den angestrebten Ausbildungsplatz ausreichende Deutschkenntnisse förderlich sind.

Urteil des BFH vom 15.03.2007
VI R 14/04
Betriebs-Berater 2007, 1606

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