Keine Verwertung von Datenbankinhalten
Ein Verlag erwarb von einem Meinungs- und Marktforschungsinstitut eine Datenbank mit umfangreichen Markterhebungsdaten. Diese Daten wurden auszugsweise in diversen Ausgaben der von dem Verlag herausgegebenen IT-Zeitschrift veröffentlicht. Das Marktforschungsinstitut war damit nicht einverstanden und klagte.
Werden Daten aus einer vom Hersteller veräußerten Datenbank in einer Zeitschrift öffentlich verfügbar gemacht, liegt darin ein nach dem Urheberrecht unzulässiger Eingriff in das Recht des Datenbankherstellers, wenn die Veröffentlichung ohne dessen Zustimmung erfolgt. Zwar kann der Erwerber einer elektronischen Datenbank über diese frei verfügen (sog. Erschöpfungsgrundsatz), er kann sie z. B. weiterverkaufen. Der Erstverkauf eines Vervielfältigungsstückes der Datenbank durch den Rechtsinhaber erschöpft jedoch nur das Recht, den weiteren Vertrieb dieses Vervielfältigungsstücks zu kontrollieren, nicht aber das Recht, die Entnahme und Weiterverwendung des Inhalts dieses Vervielfältigungsstücks zu unterbinden.
Urteil des BGH vom 21.04.2005
I ZR 1/02
BGHR 2005, 1606