Urteil
01.07.2008
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Keine Sittenwidrigkeit einer Kreditbürgschaft bei falschen Vermögensangaben
Wer als Angehöriger eine Bürgschaft für einen Bankkredit eingeht und aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit der eingegangenen Verpflichtung in eklatanter Weise überfordert ist, hat vor Gericht gute Chancen, dass der Bürgschaftsvertrag für sittenwidrig und damit unwirksamerklärt wird. Auf die wirtschaftliche Überforderung kann sich ein Bürge jedoch dann nicht berufen, wenn er die Bank über seine Vermögensverhältnisse getäuscht hat, um so die Kreditgewährung zu ermöglichen.
Urteil des LG Coburg vom 03.08.2006
23 O 949/05
Pressemitteilung des LG Coburg