Keine Nachschusspflicht durch Mehrheitsbeschluss in GmbH & Co. KG
Der Gesellschafterbeschluss einer Personengesellschaft (hier GmbH & Co. KG) durch den eine Nachschussverpflichtung begründet wird, die im Gesellschaftsvertrag keine Grundlage hat, ist dem nicht zustimmenden Gesellschafter gegenüber unwirksam. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs besteht ein mitgliedschaftliches Grundrecht, nicht ohne eigene Zustimmung mit zusätzlichen Beitragspflichten belastet zu werden.
Der betroffene Gesellschafter kann die Unwirksamkeit im Wege der allgemeinen, nicht fristgebundenen Feststellungsklage sowohl gegenüber seinen Mitgesellschaftern – und zwar gegenüber jedem einzelnen – als auch gegenüber der Gesellschaft geltend machen.
Urteil des BGH vom 05.03.2007
II ZR 282/05
BGHR 2007, 612
NZG 2007, 381