Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Maklerprovision bei Vertragsrücktritt

Keine Maklerprovision bei Vertragsrücktritt

Ein Makler und ein Grundstücksinteressent schlossen einen Vertrag über die Vermittlung eines Grundstückes. Bei Vertragsschluss sollte dem Makler eine Provision von 4 % des Kaufpreises zustehen. Durch die Vermittlung des Maklers kam ein notarieller Kaufvertrag über ein Grundstück zustande. In dem Vertrag wurde dem Käufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt, von dem dieser später auch Gebrauch machte. Der Makler verlangte trotzdem die vereinbarte Provision in Höhe von 23.000 DM.

Durch die vertragliche Einräumung des Rücktrittsrechts sollte der endgültige Abschluss des Vertrages offen bleiben. Da jedoch der Anspruch auf Maklerprovision vom endgültigen Zustandekommen des Kaufvertrages abhängt, besteht kein Provisionsanspruch, wenn eine der Vertragsparteien wirksam den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Makler ging daher leer aus.

Urteil des OLG Dresden vom 29.03.1995, VIII U 1068/94. RdW 1996,561

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€