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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Klageerhebung ohne Güteverfahren

Keine Klageerhebung ohne Güteverfahren

Ist – wie in den meisten Bundesländern – durch Landesrecht für Zahlungsklagen, die einen bestimmten Gegenstandswert (hier 600 Euro) nicht überschreiten, ein obligatorisches Güteverfahren vorgeschrieben, so muss der Klageerhebung ein Einigungsversuch vorausgehen.Dieser kann nicht nach der Klageerhebung nachgeholt werden. Eine ohne den Einigungsversuch erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen.

Urteil des BGH vom 23.11.2004

VI ZR 336/03

BGHR 2005, 387

NJW 2005, 437

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