Per Computerfax eingereichte Klageerhebung ist ordnungsgemäß
Da sage noch einer, deutsche Gerichte seien nicht fortschrittlich. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ließ eine Klageschrift, die per Computerfax übermittelt wurde, als ordnungsgemäße Klageerhebung zu, obwohl sie die eigentlich vorgeschriebene, eigenhändige Unterschrift des Antragstellers oder dessen Prozessbevollmächtigten nicht enthielt. Anders als bei einem „normalen“ Telefax muss die per Computer übermittelte Fernkopie keine Unterschrift enthalten. Die Verwendung einer Faksimileunterschrift, wie sie häufig bei Computerfaxen verwendet wird, hielt das Gericht nicht für erforderlich.
Hinweis: Ob bei Online-Übermittlung einer Klage bzw. eines Schriftsatzes oder per Telefax muss umgehend das Original mit entsprechenden Abschriften für den bzw. die Verfahrensgegner per „Schneckenpost“ nachgereicht werden.
Urteil des VG Karlsruhe
4 K 4105/96