Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Verunglimpfung durch Veröffentlichung einer Klageerhebung
Ein Unternehmer muss es nicht hinnehmen, wenn auf der Homepage einer Anwaltskanzlei erwähnt wird, dass gegen ihn ein zivilrechtliches Verfahren geführt wird. Das Kammergericht Berlin sieht darin einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. In dem entschiedenen Fall hatte eine eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, gegen die ihre Mandanten klagen.
Urteil des KG Berlin vom 30.09.2004
9 U 21/04
KGR Berlin 2006, 26