Urteil
01.07.2008
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Keine Gebühren für Kontopfändung
Pfändet der Gläubiger eines Bankkunden dessen Kontoguthaben, dürfen Banken für die Bearbeitung des Pfändungs- und überweisungsbeschlusses ihrem Kunden keine Gebühren berechnen. Nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung des Bank, die diese im eigenen Interesse erfüllt.
Urteil des LG Düsseldorf vom 25.06.1997
12 O 533/96