Urteil
01.07.2008
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Gebühren für Ersatzsparbuch
Eine Sparkasse regelte die Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzsparbuches in den allgemeinen Bankbedingungen wie folgt: 5 DM je angefangene 100 DM Guthaben, maximal 150 DM, minimal 15 DM.
Der Bundesgerichtshof erklärte die von einem Sparkassenkunden beanstandete Klausel für wirksam. Insbesondere konnte das Gericht keinen Verstoss gegen die Vorschriften des AGB-Gesetzes feststellen.
Urteil des BGH vom 07.07.1998
XI ZR 351/97
NJW Heft 31/1998, Seite XVI