Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Einstellung von BAföG-Zahlungen nach Studienplatzwechsel

Keine Einstellung von BAföG-Zahlungen nach Studienplatzwechsel

Ein Studienplatzwechsel nach dem vierten Semester rechtfertigt – so das Bundesverfassungsgericht – für sich gesehen noch nicht die Ablehnung weiterer BAföG-Zahlungen.

Beschluss des BVerfG vom 24.08.2005

1 BvR 309/03

WiWo 39/2005, 131

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