Muslimische Lehramtsanwärterin muss auf Kopftuch verzichten
Einer Bewerberin für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, die im Unterricht ein erkennbar religiös motiviertes Kopftuch tragen möchte, darf vom Dienstherrn die Einstellung im öffentlichen Schuldienst verweigert werden”. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem in den Medien viel beachteten Prozess einer muslimischen Lehramtsanwärterin, die darauf bestand, auch im Unterricht ihr Kopftuch zu tragen.
Die Richter sahen in der Kopfbedeckung nicht nur ein Kleidungsstück, sondern ein deutlich sichtbares religiöses Symbol, dem sich die Schüler nicht entziehen könnten. Wie bereits die Schulbehörde räumte das Gericht in staatlichen Schulen der Neutralitätspflicht Vorrang vor der Religionsfreiheit ein.
Urteil des VGH Mannheim; kein Aktenzeichen