Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Keine Beratung durch Makler im Zwangsversteigerungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz
Das Dienstleistungsangebot eines Maklers “Selbstverständlich betreuen wir Sie auch persönlich während der Zwangsversteigerung!” verstösst gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist daher nicht zulässig.
Beschluss des LG Köln vom 03.02.2000
31 O 89/00
ZAP EN-Nr. 170/2000