Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Die ahnungslose Bausparkasse

Die ahnungslose Bausparkasse

Eine Bausparkasse beauftragte eine Agentur mit der Vermittlung von Bausparverträgen. Die Vermittlungsagentur setzte ihrerseits wiederum selbständige Makler zum Abschluss der Verträge ein. Einer dieser Makler vermittelte ein Bauspardarlehen von 132.000 DM an ein Ehepaar zum Bau eines Hauses. Der wenig seriöse Makler leistete sich haarsträubende Beratungsfehler. Unter anderem verkaufte er den gutgläubigen Bauherren zunächst einmal eine Eigentumswohnung, aus deren Mieteinnahmen dann das Einfamilienhaus finanziert werden sollte.

Das Ehepaar, durch die Doppelbelastung finanziell völlig überfordert, erklärte die Anfechtung des Darlehensvertrages wegen arglistiger Täuschung. Die Bausparkasse entgegnete, die fehlerhafte Beratung durch den Makler gehe sie nichts an.

Der Bundesgerichtshof war ganz anderer Auffassung und stellte fest, dass sich die Bausparkasse die Falschberatung des Maklers sehr wohl zurechnen lassen müsse. Das Geldinstitut wusste, dass die von ihr beauftragte Agentur selbständige Vermittler einsetzte. Auch war klar, dass der Vertragsvermittlung entsprechende Kundengespräche vorangingen und bei Bausparkunden ein erheblicher Aufklärungs- und Beratungsbedarf besteht. Wenn die Bausparkasse diese Beratung Vermittlern bzw. Untervermittlern überlässt, haftet sie auch für deren Erklärungen. Die Bausparkasse verlor daher den Prozess.

Urteil des BGH vom 24.09.1996
XI ZR 318/95

MDR 1997, 155, Der Betrieb 1997, 525

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€