Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Zulässige Beratung über Vergabe öffentlicher Fördermittel durch Unternehmensberater
Ein Unternehmensberater ist berechtigt, Betriebe in Bezug auf die Beantragung und Vergabe öffentlicher Fördermittel zu beraten. Eine derartige Beratungstätigkeit findet überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet statt und bezweckt die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange. Der Unternehmensberater bedarf demzufolge für diese Tätigkeit keiner Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG).
Urteil des BGH vom 24.02.2005
I ZR 128/02
Pressemitteilung des BGH