Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Absetzbarkeit von Oldtimern und Segeljachten

Keine Absetzbarkeit von Oldtimern und Segeljachten

Aufwendungen für Oldtimer-Flugzeuge oder Segeljachten, die zu Werbe- oder anderen Repräsentationszwecken genutzt werden, können von einem Unternehmen nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Einem Abzug steht nach Auffassung des Bundesfinanzhofs § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EstG entgegen, wonach Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen den Gewinn des Unternehmens nicht mindern.

Urteil des BFH vom 07.02.2007

I R 27-29/05

Pressemitteilung des BFH

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€