Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Absetzbarkeit von Haftpflichtversicherungen
Häufig schließen Eltern für die Fahrzeuge ihrer Kinder im eigenen Namen Haftpflichtversicherungen ab und zahlen hierfür die Versicherungsprämien.
Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte hierbei bedacht werden, dass nur die Eltern selbst als Versicherungsnehmer die gezahlten Prämien als Sonderausgaben absetzen können. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH selbst dann, wenn das Kind die Prämie an die Eltern zurückerstattet hat.
Urteil des BFH
X R 80/91
Wirtschaftswoche Heft 34/95, S. 111