Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Absetzbarkeit von Arbeitszimmer-Einrichtung

Absetzbarkeit von Arbeitszimmer-Einrichtung

Fuer mein beruflich genutztes Arbeitszimmer will ich eine Schreibtischkombination bestehend aus Tisch, Rollcontainer und Computertisch erwerben. Wird eine solche Kombination steuerrechtlich als ein Wirtschaftsgut
angesehen, welches dann nach den Afa-Regeln gemäß der Nutzungsdauer abzuschreiben ist oder können die einzelnen Teile, wenn sie für sich genommen den Hoöchstbetrag von 800 Mark nicht uebersteigen, direkt als
Werbungskosten abgesetzt werden?
Im Einkommensteuerrecht wird ein Wirtschaftsgut als geringwertig bezeichnet, wenn es einer selbststaendigen Nutzung faehig ist und seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 Mark netto (ohne Umsatzsteuer) nicht
übersteigen. Derartige Wirtschaftsgüter koennen sofort ueber die Werbungskosten abgeschrieben werden. Bei der selbststaendigen Nutzung kommt es darauf an, ob das Wirtschaftsgut fuer sich allein oder nur zusammen mit anderen
Wirtschaftsgütern nutzbar ist.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr steIlt eine Schreibtischkombination wie oben dargestellt, eine Mehrheit selbstständig nutzungsfaehigerWirtschaftsgueter dar, da jeder Teil der Kombination fuer sich nutzbar ist. Dies gilt auch, wenn die einzelnen Möbelstücke typisiert oder
genormt sind. Denn auch dann wären sie nicht im Sinne der entsprechenden Vorschrift des Einkommensteuergesetzes technisch aufeinander abgestimmt. Liegen die Anschaffungskosten der einzelnen Moebelstuecke unter 800 Mark, sind sie
daher als geringwertig und sofort absetzbar anzusehen.

Mannheimer Morgen vom 02./03.10.99

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