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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Anteilige Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Anteilige Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Wird ein häusliches Arbeitszimmer beruflich genutzt, können unter anderem anteilige Bau- und Grundstückskosten steuerlich abgesetzt werden. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche.

Der Aufteilungsmaßstab muss neu ermittelt werden, wenn sich die Wohnfläche z.B. durch einen Anbau vergrößert. Die Finanzierungskosten für den Anbau können auch dann anteilig auf das Arbeitszimmer umgelegt werden, wenn dieses von der Baumaßnahme nicht betroffen ist.

Urteil des BFH
VI R 49/95

Wirtschaftswoche Heft 43/95, Seite 196

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