Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Arbeitszimmer: räumliche Nähe zur Wohnung

Arbeitszimmer: räumliche Nähe zur Wohnung

Nutzt ein Steuerpflichtiger, der in einem Mehrfamilienhaus wohnt, eine zusätzliche Wohnung als Arbeitszimmer, so fällt diese jedenfalls dann noch unter die Abzugsbeschränkung des § 4 V 1 Nr. 6b EstG (steuerliche Absetzbarkeit jährlich maximal 1250 EUR), wenn sie der Privatwohnung auf derselben Etage unmittelbar gegenüberliegt oder unmittelbar an diese angrenzt.

Urteile des BFH vom 26.02.2003

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€