Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung
Zusätzlich zur Wohnung im selben Haus angemietete Büroräume sind steuerrechtlich nicht wie das “häusliche Arbeitszimmer” zu behandeln. Miete und Nebenkosten können daher ohne die sonst geltende Einschränkung (höchstens 2400 DM) steuerlich geltend gemacht werden. Wie häufig die zusätzlichen Büroräume tatsächlich genutzt werden, spielt anders als beim “häuslichen Arbeitszimmer” keine Rolle.
Urteil des Hessischen FG vom 06.10.1999
7 K 5068/98
Impulse Heft 4/2000, Seite 161