Kein Neuwagen bei erheblicher technischer Verbesserung
Wer ein Fahrzeug erwirbt, das seit längerem auf Halde oder bei einem Händler steht, läuft Gefahr, dass er kein aktuelles Modell bekommt, auch wenn der Wagen rein äußerlich noch unverändert auf dem Markt ist. Die Gerichte gehen davon aus, dass es sich nicht mehr um einen Neuwagen handelt,wenn dasselbe Modell mittlerweile erhebliche Verbesserungen hinsichtlich Ausstattung und Technik erfahren hat.
Eine solche gravierende Verbesserung sah das Oberlandesgericht Celle darin, dass gegenüber dem als Neuwagen erworbenen Smart der Tankinhalt inzwischen um 50 Prozent von 22 auf 33 Liter erhöht wurde. Der Käufer kann in diesem Fall die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Kaufpreisminderung verlangen.
Beschluss des OLG Köln vom 18.01.2005
22 U 180/04
Pressemitteilung des OLG Köln