Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Veralteter Neuwagen
Der Käufer eines neuen Pkws hat Anspruch auf Lieferung eines modellaktuellen Fahrzeuges. Ist das erworbene Modell zum Zeitpunkt des Kaufes serienmäßig mit erheblichen technischen Neuerungen, wie z.B. einem Beifahrerairbag, ausgestattet, so stellt es einen Mangel dar, wenn ein Fahrzeug angeliefert wird, das diese Ausstattungsmerkmale nicht aufweist. In dem Fall ist der Käufer berechtigt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen oder den Kaufpreis zu mindern.
OLG Koblenz vom 23.07.1998; Az.: 5 U 104/98