Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Kaufvertrag über verbotenes Radarwarngerät
Der Betrieb von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen ist in Deutschland verboten. Ein entsprechender Kaufvertrag ist daher wegen Gesetzesverstoßes nichtig.
Verlangt der Käufer die Rückabwicklung eines solchen Kaufvertrags, kann sich nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart der Verkäufer nicht darauf berufen, dem Käufer sei das gesetzliche Verbot und damit auch die Unwirksamkeit des Kaufvertrags bekannt gewesen.
Urteil des LG Stuttgart vom 29.10.2003
5 S 13/03
NJW Heft 49/2003, Seite X
Urteil des LG Stuttgart vom 29.10.2003