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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Ausschluss des Anfechtungsrechts in Kaufvertrag über GmbH-Anteile

Ausschluss des Anfechtungsrechts in Kaufvertrag über GmbH-Anteile

In einem Kaufvertrag über Geschäftsanteile an einer GmbH kann der Ausschluss des Anfechtungsrechts auch für den Fall einer arglistigen Täuschung durch den Verkäufer wirksam vereinbart werden, sofern die übrigen Vertragsbestimmungen dem getäuschten Käufer angemessene Rechte einräumen. Dies ist dann der Fall, wenn dem Käufer als Ausgleich für das fehlende Anfechtungsrecht ein Anspruch auf Schadensersatz eingeräumt wird, falls eine vom Verkäufer gegebene Garantie nicht eintritt.

Eine derartige Vereinbarung kann für den Käufer fatale Folgen haben, wenn die GmbH in Insolvenz gerät. Dann kann sich der Erwerber gegenüber dem Insolvenzverwalter nicht auf sein Anfechtungsrecht und damit nicht auf die anfängliche Nichtigkeit des Kaufvertrags berufen. Er bleibt daher zur Zahlung des noch nicht entrichteten Kaufpreises verpflichtet. Ob und in welcher Höhe er gegenüber dem Verkäufer der Geschäftsanteile seinen vertraglich zugesicherten Schadensersatzanspruch realisieren kann, bleibt fraglich.

Urteil des OLG Hamm vom 19.01.2006

27 U 101/05

OLGR Hamm 2006, 434

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