Kaufpreis für Küche erst nach Montage fällig
Das Landgericht Frankfurt hat in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil entschieden, daß der gesamte Kaufpreis für eine Küche erst bei vollständiger Lieferung und Montage fällig ist. Die entsprechend dem Liefervertrag vorgesehene Bezahlung bereits zu Montagebeginn sei rechtlich nicht haltbar, da eine solche vertragliche Bedingung das Risiko möglicher Mängel einseitig auf den Kunden abwälze und damit dem Grundgedanken des Werkvertragsrechts widerspreche Im vorliegenden Fall war eine Einbauküche nach erfolgter Anzahlung in unvollständigen Zustand geliefert worden, so daß die Montage nicht erfolgen konnte. Dennoch verlangte die Lieferfirma vor Abschluß der Montage die Bezahlung des vollen Kaufpreises.
Landgericht Frankfurt ; Az.: 2/23 O 400/98