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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Gebrauchtwagenkauf: Haftungsgrundsätze für Verschleißmängel

Gebrauchtwagenkauf: Haftungsgrundsätze für Verschleißmängel

Gehen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen nicht über das hinaus, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts seines Alters und seiner Laufleistung als normal zu betrachten ist, so kann nicht von einem Mangel gesprochen werden, der den Käufer zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises berechtigt. Ausgenommen ist nicht nur der normale Verschleiß, der im maßgeblichen Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bereits vorhanden war. Auch nach der Übergabe fortschreitender Normalverschleiß begründet in der Regel nicht die Annahme eines erheblichen Mangels.

Anders kann ein Defekt (hier Motorklopfen) zu beurteilen sein, wenn der an sich normale Verschleiß durch Nachlässigkeiten des Verkäufers bei der Wartung und Inspektion in schuldhafter Weise verursacht wurde. In einem solchen Fall kann das grundsätzlich vom Käufer zu tragende Verschleißrisiko ausnahmsweise beim Verkäufer liegen.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.01.2007

I-1 U 180/06

DAR 2007, 211

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