Urteil
01.07.2008
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Irreführendes Gütesiegel
Die Vergabe eines Gütesiegels „1a Augenoptiker“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn die Vergabe lediglich von der ausgefüllten Rücksendung eines 26 Kriterien umfassenden Bewertungsbogens und der Versicherung der Richtigkeit der Angaben sowie von der Zahlung einerBearbeitungsgebühr abhängt. Verbraucher müssen bei Gütesiegeln davon ausgehen können, dass die Qualitätsauszeichnung von kompetenter Stelle überprüft und verliehen wurde. Dies war hier nicht der Fall.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.11.2006
I-20 U 14/06
WRP 2007, 357