Irreführendes Angebot eines “Gratis-Test-Pakets”
Enthält die Anforderungskarte eines Verlags für einen zu abonnierenden Werbeinformationsdienst die im Schriftbild hervorgehobenen Aussagen ‘Gratis-Test-Paket’ und ‘zum kostenlosen Test’, so kann durch die Werbung für einen Durchschnittsverbraucher der Eindruck erweckt werden, man bekomme das Paket zum kostenlosen Test ohne sonstige Verpflichtung, auch wenn die Bestellbestimmungen auf einer anderen Seite des Prospekts den Abschluss eines Jahresabonnements ergeben, falls ein mit dem Paket ebenfalls übersandtes Handbuch nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt wird. Eine derartige Werbung ist irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Das Oberlandesgericht München beanstandete die Werbung des Verlages auch noch unter dem Gesichtspunkt, dass die Anforderungskarte nicht die nach dem Verbraucherkreditgesetz vorgeschriebene Widerrufsbelehrung enthielt.
Urteil des OLG München vom 24.02.2000
6 U 4224/99 (nicht rechtskräftig)
Betriebs-Berater 2000, 688