Irreführende Angaben einer Bank über Kontostand
Eine Bank handelt wettbewerbswidrig, wenn bei einer Automatenabfrage eines Kunden ein eingegangener Betrag bereits als gutgeschrieben erscheint, die tatsächliche Wertstellung des Zahlungseingangs jedoch erst einige Tage später erfolgt. Hierdurch wird der Kunde über den tatsächlichen Stand seines Kontos getäuscht, da er davon ausgeht, dass der als Kontostand ausgewiesene Betrag uneingeschränkt in Anspruch genommen werden kann ohne überziehungszinsen auszulösen. Durch derartige Praktiken verschafft sich die Bank einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Geldhäusern, die eine entsprechende Guthabenauskunft über den Bankautomaten richtigerweise erst dann erteilen, wenn der entsprechende Betrag auf dem Konto des Kunden tatsächlich wertgestellt ist.
Urteil des KG Berlin vom 01.02.2000
5 U 7418/95
Betriebs-Berater 2000, 636
RdW 2000, 275
ZIP 2000, 787
Betriebs-Berater 2000, 632