Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Hinweispflicht des Architekten auf neue Bautechniken

Hinweispflicht des Architekten auf neue Bautechniken

Der Architekt schuldet eine Planung, die den anerkannten Regeln der Baukunst entspricht. Dabei hat er sich über den Stand der Technik zu informieren und den Auftraggeber über während der Planungsphase aufkommende neue Bautechniken und moderne kostengünstige Baumaßnahmen, die behördlich genehmigt sind und sich am Markt durchgesetzt haben, aufzuklären. Dies gilt auch, wenn er selbst Bedenken gegen die Technik hat und an der herkömmlichen kostenintensiveren Maßnahme festhalten will

Urteil des KG Berlin vom 05.06.2001

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€