Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Hinweispflicht bei Verkauf eines Selbstmontagebausatzes

Hinweispflicht bei Verkauf eines Selbstmontagebausatzes

Verkäufer von Bausätzen zur Selbstmontage (hier eine Solarheizungsanlage) müssen damit rechnen, dass der Verbraucher den Kaufvertrag rückgängig macht, wenn entgegen des Hinweises, die Anlage mit der beigelegten Montage- und Verlegeanleitung könne auch von Laien montiert werden, die Montageanweisung den Hinweis des Herstellerunternehmens enthält: „Die in dieser Montageanweisung beschriebenen Tätigkeiten setzen Fachkenntnisse entsprechend einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas-/Wasserinstallationshandwerk voraus.” In diesem Fall ist der Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Herstellerhinweis so auch zutreffend ist.

Urteil des BGH vom 13.06.2007

VIII ZR 236/06

Pressemitteilung des BGH

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