Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Hinweispflicht bei gebrauchtem reimportiertem Kfz
Ein Autohändler muss den Käufer eines Pkw ungefragt darauf hinweisen, dass der Wagen aus Deutschland fabrikneu in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union exportiert und als gebrauchtes Kfz wieder nach Deutschland importiert worden ist. Der Umstand, dass es sich um ein reimportiertes Kfz handelt, ist zumindest auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt derzeit noch ein erheblicher preisbildender Faktor. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, ist der Käufer berechtigt, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Urteil des OLG Naumburg vom 07.12.2005
6 U 24/05
OLGR Naumburg 2006, 347
DAR 2006, 327