Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Hinweispflicht bei gebrauchtem reimportiertem Kfz

Hinweispflicht bei gebrauchtem reimportiertem Kfz

Ein Autohändler muss den Käufer eines Pkw ungefragt darauf hinweisen, dass der Wagen aus Deutschland fabrikneu in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union exportiert und als gebrauchtes Kfz wieder nach Deutschland importiert worden ist. Der Umstand, dass es sich um ein reimportiertes Kfz handelt, ist zumindest auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt derzeit noch ein erheblicher preisbildender Faktor. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, ist der Käufer berechtigt, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Urteil des OLG Naumburg vom 07.12.2005

6 U 24/05

OLGR Naumburg 2006, 347

DAR 2006, 327

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