Urteil
01.07.2008
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Hinweispflicht auf Liquidation
Ein GmbH-Geschäftsführer kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er entgegen der gesetzlichen Vorschriften (§ 86 Abs. 2 GmbH-Gesetz) nicht darauf hinweist, dass sich die Gesellschaft in Liquidation befindet.
Die Hinweispflicht dient dem Verkehrsschutz, da die mit einer solchen GmbH vertragsschliessenden Personen gerade auf die besondere Eigentümlichkeit der Liquidationsgesellschaft und die damit verbundenen Risiken hingewiesen werden sollen.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.03.1998
13 U 280/96
NJW Heft 23/91998, Seite X