Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Hausverwalter haftet nicht für Gemeinschaftsschulden

Hausverwalter haftet nicht für Gemeinschaftsschulden

Teilt ein Hausverwalter den städtischen Versorgungsbetrieben die Übernahme der Hausverwaltung mit und bittet er, künftig alle Rechnungen für das Anwesen an ihn zu schicken, so kann daraus keine persönliche Haftung des Verwalters für die Bezahlung der Rechnungen hergeleitet werden.Urteil des KG Berlin vom 24.05.2004

12 U 328/02

MDR 2004, 988

KGR Berlin 2004, 471

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