Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haustürgeschäft: kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsvertrag am Arbeitsplatz

Haustürgeschäft: kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsvertrag am Arbeitsplatz

Einem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht bei einem Vertrag zu, der im Bereich seiner Privatwohnung oder an seinem Arbeitsplatz geschlossen wurde (sog. Haustürgeschäft gemäß § 312 BGB). Diese Vorschrift ist jedoch nicht auf Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anwendbar. Zum einen ist der Arbeitgeber für den Mitarbeiter kein “fremder” Vertragspartner. Zum anderen ist der Arbeitsplatz typischerweise der Ort, an dem beispielsweise Aufhebungsverträge geschlossen werden.

Urteil des LAG Hamm vom 01.04.2003
19 Sa 1901/02
Praktiker Report 11/2003, Seite 8.7

Urteil des LAG Hamm vom 01.04.2003

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€