Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft

Bei so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht, kann der Verbraucher den Widerruf auch noch später erklären. Die Widerrufsbelehrung (hier bei einem Haustürgeschäft) muss nach § 312 Abs. 2 BGB einen Hinweis darauf erhalten, dass im Fall eines wirksamen Widerrufs die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind (§ 357 Abs. 1 und 3 BGB). Der Verwender einer diesbezüglich unvollständigen Widerrufsbelehrung kann sich hierbei auch nicht darauf berufen, dass im amtlichen Mustertext der Bundesregierung ein derartiger Hinweis (Anlage zu § 14 Abs. 1 BGB-Info) für entbehrlich erachtet wird. Der Mustertext ist insoweit unwirksam.

Hinweis: Trotz mehrerer Entscheidungen, die auf inhaltliche Mängel der vom Gesetzgeber bereitgelegten Erklärung hinweisen, hat sich der Gesetzgeber bislang nicht zu entsprechenden Korrekturen durchringen können.

Urteil des LG Koblenz vom 20.12.2006

12 S 128/06

Pressemitteilung des LG Koblenz

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