Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Handy-AGB: unwirksame Gebührenregelung
Unklare Handy-AGB können unwirksam sein. Die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mobilfunkunternehmers enthaltene Klausel, wonach ein Kunde eine “im Rahmen der Billigkeit” festzusetzende Bearbeitungsgebühr für “zusätzliche notwendige Buchungsarbeiten” zu zahlen hat, wenn er die Rechnungsbeträge nicht von seinem Konto abbuchen lässt, ist mangels Bestimmtheit unwirksam. Für den Kunden ist nach einer derartigen Regelung nicht vorhersehbar, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang höhere Gebühren anfallen.
Urteil des LG Flensburg vom 31.05.2000
2 O 461/99
RdW Heft 18/2000 Seite X