Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Handelsvertreter: Einschränkung von Überhangprovisionen

Handelsvertreter: Einschränkung von Überhangprovisionen

Ein formularmässiger Handelsvertretervertrag enthielt folgende Klausel: ‘Für Verträge, die während der Vertragszeit abgeschlossen werden, aber erst nach Vertragsbeendigung ausgeführt werden, erhält der Handelsvertreter nur dann Provision, wenn die Ausführung des Auftrages innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden des Handelsvertreters erfolgt’. In einer einzelvertraglichen Vereinbarung hätte diese Regelung rechtlich durchaus Bestand haben können. Da die Klausel jedoch in einem formularmässigen Handelsvertretervertrag stand, war ihre Wirksamkeit nach den Regeln des AGB-Gesetzes zu beurteilen.

Die Klausel hielt einer überprüfung nach dem AGB-Gesetz laut der Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht stand, da sie den Handelsvertreter unangemessen benachteiligte. Massgebend für das Gericht war insbesonders, dass nach der Vereinbarung der Anspruch des Vertreters auf Zahlung der sogenannten überhangprovision auch dann nicht mehr bestand, wenn das Unternehmen selbst die Ausführung des Auftrages über die Frist von sechs Monaten hinaus verzögerte. So lag es praktisch in der Hand des Unternehmens, den Wegfall der Provision des ausgeschiedenen Handelsvertreters herbeizuführen.

Urteil des BGH vom 10.12.1997
VIII ZR 107/97

RdW 1998, 177

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€