Urteil
01.07.2008
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Handelsvertretervertrag: keine einseitige Verjährungseinschränkung
Eine vertragliche Regelung, nach der die vierjährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Handelsvertretervertrag einseitig zu Lasten des Handelsvertreters abgekürzt wird, ist unwirksam.
Urteil des BGH vom 12.02.2003