Urteil
01.07.2008
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Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Geschäft außerhalb seines Bezirks
Einem Handelsvertreter, dem vertraglich ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen ist, kann nach Auslegung der Provisionsvereinbarung im Handelsvertretervertrag auch für den Fall, dass er mit Zustimmung des Unternehmers außerhalb dieses Bezirks bzw. Kundenkreisestätig wird, ein Provisionsanspruch für abgeschlossene Geschäfte zustehen.
Urteil des BGH vom 05.04.2006
VIII ZR 384/04
RdW 2006, 464
BGHR 2006, 1005