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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Geschäft au��erhalb seines Bezirks

Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Geschäft außerhalb seines Bezirks

Einem Handelsvertreter, dem vertraglich ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen ist, kann nach Auslegung der Provisionsvereinbarung im Handelsvertretervertrag auch für den Fall, dass er mit Zustimmung des Unternehmers außerhalb dieses Bezirks bzw. Kundenkreisestätig wird, ein Provisionsanspruch für abgeschlossene Geschäfte zustehen.

Urteil des BGH vom 05.04.2006

VIII ZR 384/04

RdW 2006, 464

BGHR 2006, 1005

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