Haftung für Wettbewerbsverstöße bei Überlassung eines Internetaccounts
Wer einer anderen Person die auf seinen Namen lautende Zugangsberechtigung zu einem Internetangebot (hier eBay-Account) zum Betrieb von Handelsgeschäften zur Verfügung stellt, kann nach den Grundsätzen der wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung wegen Verstößen, die diese Person in Nutzung der überlassenen Zugangsberechtigung begeht, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. In dem vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall konnte demzufolge auch der Accountinhaber wegen unzureichender Widerrufsbelehrungen und Anbieterdaten auf Unterlassung verklagt werden.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 16.04.2007
2 W 71/06