Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Haftung des Krankenhauses bei Verletzung durch Pflegepersonal

Haftung des Krankenhauses bei Verletzung durch Pflegepersonal

Der Träger eines Krankenhauses haftet für Verletzungen, die einem Patienten durch einen Pfleger bei der Verabreichung eines Klysmas (Klistier, Darmeinlauf) zugefügt wurden. Auf ein Fehlverhalten des Pflegers kommt es dabei nicht an.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 16.01.2007
5 U 48/06
OLGR Zweibrücken 2007, 447

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€