Grenzen der Aufklärungspflicht
Ein Mann kaufte auf Vermittlung eines Anlageberaters eine offenbar überteuerte Eigentumswohnung, die er von seiner Bank finanzieren ließ. Als sich der Kauf als Flop erwies, verlangte er Schadensersatz von seiner Bank mit der Begründung, diese hätte ihn auf die Risiken des beabsichtigen Eigentumserwerbs hinweisen müssen.
Dem Oberlandesgericht Koblenz ging das jedoch zu weit. Eine Bank ist nicht verpflichtet, bei der Vergabe eines Kredits den Kunden über Risiken der beabsichtigten Verwendung des Geldes aufzuklären. Dies gilt auch bei steuersparenden Bauherrenmodellen, die durch Bankkredite finanziert werden.
Urteil des OLG Koblenz vom 26.06.1998, 8 U 1760/97. Nürnberger Nachrichten vom 29.10.1998