Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

GmbH: Verjährung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer

GmbH: Verjährung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer

Ansprüche der GmbH gegen ihren Geschäftsführer verjähren nach § 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren. Eine vertragliche Verkürzung der Verjährungsfrist ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur insoweit zulässig, als der Schadensbetrag zur Befriedigung von Gläubigern der Gesellschaft nicht erforderlich ist.

Urteil des BGH vom 15.11.1999
2 ZR 122/98
ZIP 2000, 135

NJW Heft 5/2000, Seite VIII

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€