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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Getrenntes Vorgehen gegen selben Wettbewerbsverstoß nicht missbräuchlich

Getrenntes Vorgehen gegen selben Wettbewerbsverstoß nicht missbräuchlich

Die Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes in getrennten Klageverfahren durch zwei zu demselben Konzern gehörende Unternehmen ist jedenfalls dann nicht gemäß § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich, wenn die klagenden Unternehmen in ihrer Stellung als Mitbewerber unterschiedlich betroffen sind und deshalb aus ihrer Sicht ein unterschiedlicher Verlauf der Verfahren nicht auszuschließen ist.

Urteil des OLG Frankfurt vom 27.10.2005

6 U 198/04

GRUR 2006, 247

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