Gesetzwidrige Vergütungsregelung für Kostenvoranschläge
Die in den Reparaturbedingungen einer Autowerkstatt formularmäßig bestimmte Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen ist mit dem wesentlichen Grundgedanken der Regelung des § 632 Abs. 3 BGB, wonach ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist, nicht zuvereinbaren und benachteiligt den Kunden deshalb unangemessen. Wer eine solche Vertragsklausel verwendet, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Für die Vereinbarung einer Vergütungspflicht reicht es nicht aus, dass der Unternehmer die Zahlungspflicht in den Vertragsklauseln vorsieht, sondern es bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Vereinbarung.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.12.2005
19 U 57/05
NJW Heft 7/2006, VIII