Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Klage gegen österreichische Internetveröffentlichung
Ein deutscher Staatsangehöriger kann ein österreichisches Unternehmen (hier Zeitungsverlag) wegen einer gesetzwidrigen Presseveröffentlichung im Internet auch vor einem deutschen Gericht auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ausreichend hierfür ist, dass die Internetseite mit dembeanstandeten Inhalt (auch) in Deutschland aufrufbar ist.
Hinsichtlich der Begründetheit des Anspruchs hat das deutsche Gericht entsprechend dem geltenden Herkunftslandprinzip österreichisches Recht anzuwenden.
Urteil des KG Berlin vom 24.03.2006
9 U 126/05
Pressemitteilung des KG Berlin