Urteil
01.07.2008
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Maklerlohnanspruch trotz Verwendung unzulässiger AGB
Die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (hier der gesetzwidrige formularmäßige Ausschluss aller Beratungspflichten seitens eines Versicherungsmaklers) führt im Regelfall – ohne Hinzutreten besonderer Umstände – nicht zum Erlöschen des Maklerlohnanspruchs.Urteil des BGH vom 19.05.2005
III ZR 322/04
BGHR 2005, 1158
ZAP EN-Nr. 692/2005