Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Maklerlohnanspruch trotz Verwendung unzulässiger AGB

Maklerlohnanspruch trotz Verwendung unzulässiger AGB

Die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (hier der gesetzwidrige formularmäßige Ausschluss aller Beratungspflichten seitens eines Versicherungsmaklers) führt im Regelfall – ohne Hinzutreten besonderer Umstände – nicht zum Erlöschen des Maklerlohnanspruchs.Urteil des BGH vom 19.05.2005

III ZR 322/04

BGHR 2005, 1158

ZAP EN-Nr. 692/2005

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